Seit dem 01. Juli 2021 ist das Hinterlegen einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gesetzlich erforderlich.
Händler:innen, die keine gültige USt-ID hinterlegt haben, müssen vom Handel bei Avocadostore ausgeschlossen werden.
Eine deutsche USt-ID wird benötigt, wenn:
- sich Ihr Firmensitz in Deutschland befindet.
- sich Ihr Firmensitz nicht in Deutschland befindet, Sie aber über der EU-weiten Lieferschwelle von 10.000 € Jahresumsatz (all Ihre Vertriebskanäle eingerechnet) liegen und Sie nicht für das OSS-Verfahren registriert sind.
Eine ausländische USt-ID wird benötigt, wenn:
- sich Ihr Firmensitz nicht in Deutschland befindet, Sie aber über der EU-weiten Lieferschwelle von 10.000 € Jahresumsatz (all Ihre Vertriebskanäle eingerechnet) liegen und für das OSS-Verfahren registriert sind.
- sich Ihr Firmensitz nicht in Deutschland befindet, Sie unter der EU-weiten Lieferschwelle von 10.000 € Jahresumsatz (all Ihre Vertriebskanäle eingerechnet) liegen und sich daher nicht für das OSS-Verfahren melden können.
Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Angaben zu Ihrem Firmennamen und Ihrer Firmenadresse aktuell und korrekt bei uns hinterlegt sind. Diese Angaben müssen mit den Daten übereinstimmen, die bei Ihrem zuständigen Finanzamt hinterlegt sind. Avocadostore überprüft Ihre USt-ID und die zugehörigen Daten mit Hilfe des elektronischen Bestätigungsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Steuerberatung.
Zeigt der sogenannte VAT-Check an, dass die Daten ungültig sind, deaktivieren wir Ihre Auszahlungen vorläufig. Ihre Produkte werden in diesem Fall weiterhin auf Avocadostore zu sehen und zu kaufen sein. Durch den Auszahlungsstopp werden Ihnen nur nicht mehr die Erlöse der verkauften Artikel ausgezahlt. Diese verweilen auf Ihrem Stripe Account bis die Daten bei uns gültig hinterlegt sind. Sobald dies der Fall ist, aktivieren wir Ihre Auszahlungen wieder.
Auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern können Sie vorweg selbst überprüfen, ob Ihre Daten mit den Daten übereinstimmen, die dem BZSt. vorliegen.