Bei Textilien sind Sie gemäß EU-Verordnung zur Angabe der Materialien gemäß EU-Faserbezeichnung verpflichtet. Bitte stellen Sie die rechtlich korrekte Angabe unbedingt sicher, um Abmahnungen zu verhindern.
Kennzeichnungspflichtig sind Textilerzeugnisse, die ausschließlich aus Textilfasern bestehen und Textilerzeugnissen gleichgestellte Erzeugnisse. Letzteres sind Produkte, die zu mindestens 80% aus Textilfasern bestehen, Bezugsmaterial für Möbel o.Ä., das zu mindestens 80% aus Textilfasern besteht und Textil-Komponenten von Fußbodenbelägen, Matratzen und Campingartikeln.
Die bei Avocadostore gelisteten Faserbezeichnungen für Textilien entsprechen der EU-Verordnung. Sollten Sie mit neuen und innovativen Materialien arbeiten, die nicht im Katalog für Faserbezeichnung aufgelistet sind, informieren Sie sich bitte ggf. beim Hersteller, welche Faserbezeichnung dem Material übergeordnet ist.