Das Elektrogesetz ist in das allgemeine Abfallrecht nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen eingebettet und regelt einen speziellen Bereich des Abfalls, der durch Elektro- und Elektronikgeräte entsteht.
Es gilt gemäß seinem § 2 Abs. 1 für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter zehn aufgeführte Kategorien fallen, nämlich:
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Haushaltsgroßgeräte
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Haushaltskleingeräte
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Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
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Geräte der Unterhaltungselektronik
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Beleuchtungskörper
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elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge
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Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
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Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte
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Überwachungs- und Kontrollinstrumente
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automatische Ausgabegeräte
Welche Pflichten für Anbieter:innen dieser Produkte gelten, ist Ihnen sicherlich bereits bekannt.
Neu ist, dass ab dem 1. Juli 2023 elektronische Marktplätze wie Avocadostore und Fulfilment-Dienstleister erweiterte Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Compliance ihrer Händler:innen und Auftraggeber:innen mit dem Elektrogesetz haben. Sofern erforderliche Registrierungen nicht nachgewiesen werden können, müssen die entsprechenden Produkte deaktiviert werden.
Daher bitten wir Sie, die von Ihnen angebotenen Geräte, die vom Elektrogesetz betroffen sind, mit der jeweiligen WEEE-Nummer des Herstellers zu versehen, damit wir unserer Sorgfaltspflicht nachkommen können.
Hierfür haben wir im Rahmen der Produktanlage ein Feld vorgesehen, das klar gekennzeichnet ist. Wird dieses Feld nicht ausgefüllt, erklären Sie damit, dass es sich bei dem Produkt um kein Gerät handelt, das vom Elektrogesetz betroffen ist. Sollten Sie im Falle Ihrer Geräte unsicher sein, so informieren Sie sich am besten bei der Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR). Wir bitten Sie, diese Angabe ab sofort für alle neu angelegten Produkte zu berücksichtigen und auch für Ihre Bestandsprodukte nachzupflegen.